Hallo Sabsi.
Das dürfte dir helfen:
"Zugangsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Einheitliche Voraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene berufliche Vorbildung in einem sozialpädagogischen oder sozialen Beruf. Es gibt jedoch in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Möglichkeiten des Tätigkeitsnachweises. So kann dies von einem Vorpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung bis zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung variieren.
Schulische Voraussetzungen:
* Mittlerer Bildungsabschluss (Bayern und Bremen: in Deutsch mindestens Note: "befriedigend")
oder
* Ein Hauptschulabschluss mit einer zusätzlichen abgeschlossenen Berufsausbildung
Berufliche Voraussetzungen:
* Abschluss einer Berufsausbildung im erzieherisch-pflegerischen Bereich (z.B. als KinderpflegerIn, ErziehungshelferIn, SozialassistentIn, Alten- oder KrankenpflegerIn o.ä.).
* In Hessen und Rheinland-Pfalz wird der Berufsabschluss staatlich geprüfteR SozialassistentIn verlangt.
* Genauso wie in Niedersachsen, hier zusätzlich mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik.
* In Baden-Württemberg wird der Besuch und der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für PraktikantInnen vorausgesetzt.
* In Bayern wird in der Regel die zweijährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten KinderpflegerIn als berufliche Voraussetzung erwartet.
Alternative Möglichkeiten:
* Erfolgreicher Abschluss in einem nicht einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf, wobei u.U. zusätzlich ein Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung verlangt wird.
oder
* Mehrjährige Berufstätigkeit, wobei die erwartete Dauer davon abhängig ist, ob der ausgeübte Beruf berufsnah ist oder nicht.
oder
* Ein ein- oder zweijähriges Praktikum in sozialpädagogischen Einrichtungen
Auf diese Voraussetzungen können angerechnet werden:
* Erfolgreicher Besuch einer 11. Klasse bzw. der Abschluss einer Fachoberschule, Fachrichtung Sozialwesen, oder der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung
* Förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen
* Selbstständige mehrjährige Haushaltsführung mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person
* Wehr- und Zivildienst oder Absolvieren eines freiwilligen sozialen Jahres
* Tätigkeit als Entwicklungshelfer/in oder Au-Pair im Ausland"