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Alle Kategorien > Kindergarten > Gesetze & Politik > Teilzeitbeschäftigung: Urlaubsanspruch
Autor: Heidi
Erstellt: 28.10.2008 - 10 07 Uhr
Betreff: Teilzeitbeschäftigung: Urlaubsanspruch
Ich stehe gerade in Verhandlung mit einem neuen Arbeitgeber wegen einer Teilzeitbeschäftigung. Ich würde auf 5 Tage verteilt 20 Stunden pro Woche arbeiten. Nun hat mir der Arbeitgeber 12 Tage Urlaub angeboten. Mir kommt das so wenig vor. Gibt es für Teilzeitbeschäftigte eine gesetzliche Regelung?
Autor: Tara
Erstellt: 30.10.2008 - 11 33 Uhr
Betreff: re: Teilzeitbeschäftigung: Urlaubsanspruch
Hallo Heidi,
lass dich von dem neuen Arbeitsgeber bloß nicht über den Tisch ziehen. Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)gilt nämlich Folgendes: Geht man einer Teilzeitbeschäftigung nach, hat man grundsätzlich genauso viel Urlaub, wie bei einer „Vollbeschäftigung“. Würde man also wie bei einer Vollzeitbeschäftigung jeden Tag arbeiten (was du ja vorhast), hättest du bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage Urlaub. 12 Tage, die dein Arbeitgeber anbietet sind definitiv zu wenig.
Hoffe, dir geholfen zu haben!!
Tara
Autor: Heidi
Erstellt: 07.11.2008 - 18 53 Uhr
Betreff: re: Teilzeitbeschäftigung: Urlaubsanspruch
Hi Tara,

vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte inzwischen das Gespräch mit dem Arbeitgeber und habe ihn auf das Gesetz hingewiesen. Habe mir vorher noch Details dazu ausgedruckt. Da hat er ganz schnell zurückgerudert und mir auch die 20 Arbeitstage zugestanden. Danke nochmal für deinen Tipp!!
Heidi
Autor: Anna1
Erstellt: 17.11.2008 - 16 24 Uhr
Betreff: re: Teilzeitbeschäftigung: Urlaubsanspruch
Dann ist doch nochmal alles prima gelaufen. Eine Freundin von mir arbeitet selbst Teilzeit und hat 30 Urlaubstage- da hat sie wohl laut Gesetz einen großzügigen Arbeitgeber.
Autor: Kiddyfan
Erstellt: 13.01.2009 - 12 13 Uhr
Betreff: re: Teilzeitbeschäftigung: Urlaubsanspruch
Das stimmt allerdings. 30 Tage Urlaub halte ich schon für sehr viel. Schön das es auch noch solche Arbeitgeber gibt...
Autor: Babomba
Erstellt: 22.01.2009 - 10 22 Uhr
Betreff: re: Teilzeitbeschäftigung: Urlaubsanspruch
Also 30 Tage Urlaub? Davon kann ich nur träumen . Ich glaube die 30 Tage Urlaub kommen dem Mindesturlaub für einen 15 Jährigen nahe . Da haste echt nen guten Arbeitgeber erwüscht.
Autor: Felix
Erstellt: 22.01.2009 - 10 32 Uhr
Betreff: re: Teilzeitbeschäftigung: Urlaubsanspruch
Ich glaube deine 20 Tage sind aber jetzt wieder voll im Rahmen oder? Bei einer Teilzeitbeschäftigung denke ich langt das auch dicke oder was sagst du dazu?
Autor: Kim88
Erstellt: 23.01.2009 - 16 57 Uhr
Betreff: re: Teilzeitbeschäftigung: Urlaubsanspruch
Ich denke es reicht in jedem Fall! wenn man, wie es ja auch sein sollte, nicht überflüssig seinen Urlaub verteilt.
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Anzahl Nachrichten: 8 - Seiten (1): [1]
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