Ausbildungsabschlüsse

Die Ausbildungen sind in der Regel schulisch und damit von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Deshalb können die Abschlussvoraussetzungen und -prüfungen von Region zu Region unterschiedlich sein. Hier handelt es sich lediglich um einen allgemeinen Überblick.

ErzieherIn

Abschlussbezeichnung: Staatlich anerkannte(r) ErzieherIn

Diesen Abschluss erhält, wer am Ende seiner in der Regel zweijährigen Berufsausbildung eine Prüfung erfolgreich bestanden hat, ein Berufspraktikum abgeleistet und auch das daran anschließende Kolloquium abgelegt hat.
Die Auszubildenden können während ihrer Ausbildung auch einen Zusatzunterricht besuchen und damit die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erwerben. Schüler, die über einen Hauptschulabschluss verfügen, müssen den Zusatzunterricht besuchen, um einen mittleren Bildungsabschluss zu erreichen.



HeilerziehungspflegerIn

Abschlussbezeichnungen: Staatlich anerkannte(r) HeilerziehungspflegerIn; HeilerziehungspflegerIn; Staatlich anerkannte(r) HeilerzieherIn

Den Abschluss erhält, wer am Ende der schulischen Ausbildung die Prüfung bestanden und die erforderlichen Praktika während der Ausbildung absolviert hat.
Auch hier gibt es die Möglichkeit, über einen Zusatzunterricht die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife zu erhalten.
Für Schüler mit einem Hauptschulabschluss ist der Zusatzunterricht Pflicht. Sie erhalten dann einen mittleren Bildungsabschluss.

KinderpflegerIn

Abschlussbezeichnungen: Staatlich geprüfte(r) KinderpflegerIn (ohne Anerkennungspraktikum); Staatlich anerkannte(r) KinderpflegerIn (mit Anerkennungspraktikum)

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Abschlussbezeichnungen, denen ein unterschiedlicher Abschluss vorausgeht: Entweder mit oder ohne Anerkennungspraktikum – je nachdem, ob das in dem jeweiligen Bundesland Pflicht ist oder nicht. Für die Bezeichnung Staatlich anerkannte(r) Kinderpfleger(in) (mit Anerkennungspraktikum) muss man eine Abschlussprüfung bestehen, ein Berufspraktikum absolvieren und anschließend noch ein Kolloquium besuchen.

KinderpflegehelferIn

Hier gibt es aufgrund der fehlenden schulischen Ausbildung auch keinen staatlichen Abschluss.

Sozialpädagogische(r) AssistentIn

Abschlussbezeichnungen: Staatlich geprüfte(r) Sozialpädagogische(r) AssistentIn; Staatlich anerkannte(r) Sozialpädagogische(r) AssistentIn

Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen die Auszubildenden alle erforderlichen Berufspraktika vorweisen. Nach bestandener Prüfung erhält man dann den entsprechenden Abschluss.

Je nach Ausrichtung und Angebot der Schule gibt es auch in dieser Ausbildung die Möglichkeit, durch einen Zusatzunterricht die Fachhochschulreife zu erwerben.