Zugangsvoraussetzungen

Hier finden Sie eine Auflistung der Voraussetzungen, die zu den verschiedenen beschriebenen Berufen aus dem Bereich der Erziehung und Kinderbetreuung erfüllt werden müssen. Hierbei ist zu beachten, dass die meisten Ausbildungen schulisch sind und damit von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche geregelt sein können. Die Zugangsvoraussetzungen, die hier genannt werden, sind damit Richtwerte und nicht allgemein gültig.



ErzieherIn

Je nachdem, in welchem Bundesland die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher angeboten wird, sind die Zugangsvoraussetzungen unterschiedlich geregelt: In der Regel sind für eine Ausbildung an einer Fachschule aber ein mittlerer Bildungsabschluss und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung Pflicht. Alternativ zu der Berufsausbildung kann auch ein ein- bis zweijähriges einschlägiges Praktikum im Tätigkeitsbereich der Erziehung akzeptiert werden. In bestimmten Fällen ersetzt auch eine mehrjährige Berufstätigkeit eine Vorerfahrung in diesem Bereich.

HeilerziehungspflegerIn

Für eine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin oder zum Heilerziehungspfleger benötigt man als Zugangsvoraussetzung in den meisten Fällen einen mittleren Bildungsabschluss. In der Regel werden auch Erfahrungen in der sozialpädagogischen und pflegerischen Arbeit erwartet – etwa als einjähriges Praktikum.

KinderpflegerIn

In den meisten Bundesländern braucht man für eine Zulassung zu einer Ausbildung als Kinderpflegerin oder Kinderpfleger einen Hauptschulabschluss oder eine als gleichwertig anerkannte Schulausbildung. Vorerfahrung in dem Beruf wird in der Regel nicht vorausgesetzt, kann bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz aber hilfreich sein.

KinderpflegehelferIn

Der Zugang zum Beruf der Kinderpflegehelferin oder des Kinderpflegehelfers ist normalerweise über Praktika im sozialpädagogischen Bereich möglich. Verfügt man nicht über entsprechende Fachkenntnisse, kann man diese häufig aber auch über eine intensive Einarbeitung wettmachen.

Sozialpädagogische/r AssistentIn

Zu der Ausbildung als Sozialpädagogische Assistentin oder Sozialpädagogischer Assistent werden in der Regel Bewerber zugelassen, die über einen mittleren Bildungsabschluss oder eine entsprechende schulische Ausbildung verfügen. Vorkenntnisse sind hier nicht immer Pflicht, aber sicherlich von Vorteil.