Bei der Sonder- bzw. Heilpädagogik stehen Menschen in Mittelpunkt, die einen besonderen Förderbedarf aufweisen – also Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderungen oder auch Verhaltensstörungen. Das Ziel der Sonder- und Heilpädagogik ist es, auch diesen Menschen eine angemessene Bildung und Erziehung zukommen zu lassen und so ein Grundbedürfnis und Grundrecht zu realisieren. Die Kinder und Jugendlichen sollen durch eine individuelle Betreuung die Möglichkeit erhalten, eine bestmögliche Bildung und Betreuung zu bekommen. Sie sollen so auch in ihrem Selbstbewusstsein und ihrer Selbstständigkeit unterstützt werden.
Zu den Berufen der Sozialpädagogik und der Heilpädagogik gibt es unterschiedliche Zugänge: Sonderpädagogik wird in der Regel als Studiengang an Fachhochschulen und Universitäten gelehrt. Bei diesen Studiengängen, die eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife voraussetzen, gibt es unterschiedliche Schwerpunktsetzungen je nach Interesse der Studierenden – zum Beispiel:
Eine Ausbildung zur Heilpädagogin oder zum Heilpädagogen läuft in der Regel an Fachschulen ab. Sie dauert normalerweise in Vollzeit eineinhalb oder zweieinhalb Jahre als berufsbegleitende Ausbildung. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Fachschule sind eine Ausbildung als Erzieher oder einen gleichwertige berufliche Qualifikation – zum Beispiel als Heilerziehungspfleger. Außerdem wird auch einschlägige Berufserfahrung erwartet. Im Anschluss an die Ausbildung an einer Fachschule für Heilpädagogik gibt es die Möglichkeit, durch ein Studium an einer Fachhochschule das Diplom zu erwerben. Manche Universitäten bieten auch ein Studium im Bereich der Heilpädagogik an.