Das Kinder- und Jugendhilfegesetz besagt, dass es in jeder Stadt bzw. jedem Landkreis ein Jugendamt geben muss. Das kommunale Amt bietet Eltern und Erziehungsberechtigten einen Anlaufpunkt bei Problemen und Schwierigkeiten mit den Zöglingen. In sozial schwachen Familien mit finanziellen Nöten kommen die Bedürfnisse der Kinder manchmal zu kurz – so dass das Jugendamt hier Hilfe leisten kann. Aber auch die Eltern des „normalen“Teenagers können sich Rat holen, wenn ihr Kind nicht mehr zur Schule gehen will oder sich z.B. einer sozialen Randgruppe anschließt (Rechtsradikale, Sekten etc.). Das Jugendamt hat einen allgemeinen Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche – d.h. die Erziehung muss zum Wohl des Kindes erfolgen.
Genauso können Jugendliche, die in Not geraten oder Probleme mit ihren Eltern haben, Rat beim Jugendamt erhalten. Die Aufgaben des Jugendamts liegen dabei zunächst nur in der Beratung und Unterstützung. Wenn aber Jugendliche oder Kinder verwahrlosen, körperlicher Gewalt ausgesetzt sind oder sexuell missbraucht werden, muss das Jugendamt als Institution eingreifen. Stirbt ein Elternteil oder kann die Erziehung durch die Eltern nicht mehr zum Wohl des Kindes ausgeübt werden, tritt das Jugendamt als Ausfallbürge ebenfalls in Erscheinung – das Kind kommt dann in die Obhut des Jugendamts.
Das Jugendamt wird von Sozialpädagogen oder Verwaltungskräften geleitet und bietet Hilfe in Familienfragen. So gibt es spezielle Fördermaßnahmen für Familien, bei denen sich die Eltern Rat zur Kindererziehung holen können. Familien die seelisch und körperlich überfordert sind, werden durch Familienfreizeiten oder Erholungsurlaube unterstützt. Sogar Paare können beim Jugendamt Hilfe erwarten, wenn sie Eheprobleme haben. Das Jugendamt bietet Hilfe und Beratung zu Trennung, Scheidung oder Partnerschaftsfragen. Tagespflege oder Vollzeitpflege kann man beim Jugendamt ebenfalls beantragen –diese greift, wenn das Kind besonders entwicklungsbeeinträchtigt ist. Das Jugendamt unterstützt außerdem das Vormundschafts- und Familiengericht bei diversen Maßnahmen, welche das Sorgerecht von Jugendlichen und Kindern betreffen. Die Kosten für die Beratung und Unterstützung werden in der Regel vom Jugendamt getragen.
Größere Jugendämter wie das Jugendamt Berlin oder das Jugendamt Köln haben mehrere Außenstellen und Anlaufstellen in den unterschiedlichen Stadtteilen. In Ostdeutschland haben die Jugendämter zusätzlich eine große Bedeutung für die Sozialisation und Integration der Jugendlichen – so ist z.B. das Jugendamt Halle wichtig für die Vernetzung von Jugend(hilfe)einrichtungen, da das Gebiet strukturschwach ist und viele Menschen ohne Arbeit sind. Außerschulische Angebote sind in solchen Regionen besonders wichtig, da sie davor schützen, dass Jugendliche aus Frust und Langeweile straffällig werden.