Wer Kinder hat und berufstätig ist, hat es schwer in Deutschland. Zwar wird von Politikern immer wieder glaubhaft versichert, dass sich die Betreuungsangebote für Kinder erhöhen werden – die Realität sieht leider anders aus. Gerade in Ballungsräumen oder Großstädten haben viele Eltern kaum eine Chance, einen Platz in einem Kindergarten für die Kleinsten zu erhalten. Frustrierten Eltern bleibt da oft nur die Möglichkeit sich selber zu engagieren. Dies kann man in einer Elterninitiative tun – allerdings sollte man keine Angst vor den bürokratischen Hürden haben, die damit einhergehen.
Natürlich kann man nicht „einfach so“ eine Betreuungsstätte für Kinder gründen – diese muss vorerst genehmigt werden. Die Betriebserlaubnis einer Kindertageseinrichtung regelt sich nach § 45 SGB VIII. Hat man schon ein Konzept und eine finanzielle Aufschlüsselung, sollte man sich an ein Landesjugendamt wenden. Hier erhält man Hilfe bei der Planung, der Betriebserlaubnis und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Eine zweite wichtige Anlaufstelle ist BAGE – die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e.V.. BAGE gibt es 21-mal in Deutschland; hier erhält man alle wichtigen Informationen - von der Gründungsberatung (welche Gesetze und Richtlinien müssen beachtet werden, Vereinsgründung oder nicht, Finanzierung) über die Projektberatung (wie stellt man einen Antrag, gibt es staatliche Zuschüsse, wer betreut die Kinder, welches pädagogische Konzept ist angedacht) bis zur Öffentlichkeitsarbeit; also PR in eigener Sache auf regionaler und überregionaler Ebene. Die Finanzierung läuft über Mitgliedsbeiträge der Elterninitiativen oder über Landesmittel. Alle nötigen Informationen erhält man persönlich, telefonisch, durch Broschüren oder in Seminaren, Fortbildungen und Workshops. Die BAGE unterstützt mehr als 8.500 Elterninitiativen deutschlandweit.
Die Betriebserlaubnis für eine Kindertageseinrichtung erhält man vom Landesjugendamt. In der Betriebserlaubnis muss vermerkt sein, wie viele Kinder betreut werden sollen und wie die Struktur der Gruppe und welche Ausbildung das Personals vorweisen kann. Wenn nämlich die Betreuer keine geeignete Ausbildung haben, werden sie nicht anerkannt, da alle Kindertagesstätten der staatlichen Aufsicht unterliegen und das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.
Es muss genügend Platz für Gruppenspiele vorhanden sein. Außerdem müssen die Räume warm, hell und sauber sein und den gängigen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Kinder unter drei Jahren brauchen zudem auch Schlafmöglichkeiten. Zusätzlich benötigt man eine Außenfläche zum Spielen, eine Küche, Waschräume und WC und einen Betreuerraum. Die Faustregel besagt, dass man etwa 50 qm pro Gruppe benötigt.
Einmalige Kosten, wie Baumaßnahmen oder das Inventar, können durch einen Investitionszuschuss teilweise erstattet werden. Dies gilt vor allem in Gebieten, in denen viele Kinder leben und die ohne Initiative keinen Platz erhalten würden. Eine Teilfinanzierung kann man nur als gemeinnütziger Verein erhalten. Nach Vereinsgründung entscheidet das zuständige Finanzamt, ob die Arbeit als gemeinnützig anerkannt wird oder nicht.