Für Kinder mit Behinderung bzw. Entwicklungsverzögerungen gibt es für die Vorschulzeit verschiedene Betreuungsmodelle und -angebote. Eltern können ihr Kind zur integrativen Betreuung in einen normalen Kindergarten geben, oder sie lassen es in einer Sondereinrichtung betreuen. Diese Entscheidung ist einerseits vom regionalen Angebot abhängig, andererseits von der regionalen Struktur der vorschulischen Kinderbetreuung.
Einrichtungen, die integrativ arbeiten, betreuen Kinder mit verschiedensten Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind oder Entwicklungsverzögerungen aufweisen. Integrative Lösungen sind besonders dann wirkungsvoll, wenn die Kinder noch klein sind. Laut der Kinderkommission des Deutschen Bundestages sind dann die Chancen für eine gute Entwicklung groß, weil zu dieser Zeit noch ein unbefangener und unkomplizierter Umgang zwischen den Kindern stattfinde, bei dem Vorurteile und Scheu erst gar nicht entstünden. Außerdem sei in dieser Zeitspanne der Interessenunterschied zwischen behinderten und nichtbehinderten Kindern noch sehr gering, was dem jeweiligen Personal die integrative Arbeit deutlich erleichtere. Zwar gibt es spezielle Kindergärten, die integrative Arbeit anbieten, doch manchmal ist auch eine Betreuung des behinderten Kindes im nahe gelegenen Regelkindergarten, zum Beispiel im Rahmen einer Einzelintegration, möglich. Dabei kann beispielsweise auf die Unterstützung durch so genannte mobile sonderpädagogische Hilfen zurückgegriffen werden. Hilfreich ist es, sich über die rechtliche Lage im jeweiligen Bundesland zur Integration im Kindergarten zu informieren.
Die Alternative dazu ist, das Kind in einer gesonderten schulvorbereitenden Einrichtung betreuen zu lassen. Diese Möglichkeit wird meist dann wahrgenommen, wenn das Kind nicht in einem Kindergarten integrativ betreut werden kann. Diese gesonderten schulvorbereitenden Einrichtungen verfügen meist über ein spezielles, zusätzliches Förderangebot und sind organisatorisch an Förderschulen angegliedert. Das Kind kann im Anschluss dann eine Förderschule besuchen. Dort gibt es meist integrierte oder gesonderte Angebote für den Nachmittag, wie die Tagesstätte oder den Kinderhort. Die Kinder werden hier von Fachleuten aus unterschiedlichen Disziplinen betreut. Das Ziel dieser Einrichtungen ist es, das behinderte Kind bestmöglich in seiner Entwicklung zu fördern und auf den Schuleintritt vorzubereiten.
Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), Art. 22: Schulvorbereitende Einrichtungen und Mobile Sonderpädagogische Hilfe