Beim so genannten Down Syndrom handelt es sich um eine Genommutation, und zwar die Verdreifachung (Trisomie) des 21. Chromosoms oder von Teilen dieses Chromosoms. Demnach ist Trisomie 21 eine geläufige Bezeichnung für diese Krankheit. Menschen mit Down Syndrom weisen nicht nur typische körperliche Merkmale auf, sondern damit einhergehend sind ihre kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigt bis hin zur geistigen Behinderung. In der Regel besuchen Kinder mit Down Syndrom eine Schule für geistig Behinderte. Doch es gibt Alternativen: So können auch Lernbehindertenschulen, Förderschulen und Integrationsklassen an Regelschulen im Einzelfall Kinder mit Down Syndrom aufnehmen. Ein Großteil der Kinder ist heute durch bestimmte Hilfen bzw. Voraussetzungen in der Lage, Lesen und Schreiben sowie Grundkenntnisse im Rechnen zu erlernen. Später haben Menschen mit Trisomie 21 durchaus die Möglichkeit, Regelschulabschlüsse zu erwerben und anschließend reguläre Berufe in der freien Wirtschaft zu ergreifen. Es sind sogar einzelne Personen mit Down Syndrom bekannt, die eine Universität besucht sowie zum Teil abgeschlossen haben.
Die Entwicklung von Kindern mit Down Syndrom verläuft – verglichen mit Regelkindern – bis zum fünften Lebensjahr ungefähr im halben Tempo. Auffällig ist, dass sich kognitive Fähigkeiten dabei schneller entwickeln als motorische. Das bedeutet zum Beispiel, dass Erfolge im Sprechen schneller verzeichnet werden als im Krabbeln, Sitzen oder Laufen. Anschließend kehrt sich dieser Prozess um, so dass die motorische Entwicklung dann schneller verläuft als die kognitive.
Was die Wahl des Kindergartens betrifft, so kommen für Kinder mit Down Syndrom unterschiedliche Einrichtungen in Frage: Eine Möglichkeit wäre der Kindergarten für entwicklungsverzögerte und geistig behinderte Kinder. Der Vorteil dieser Variante ist, dass die speziell geschulten Betreuer individuell auf den jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes eingehen können. Die zweite Möglichkeit ist der Besuch einer integrativen Einrichtung wie zum Beispiel einer heilpädagogischen Kindertagesstätte. Diese Einrichtungen werden von Kindern mit und ohne erhöhten Förderbedarf besucht. Vorteile ergeben sich dabei für beide Seiten. Zusätzliche Fachkräfte können hier spezielle Förderung bieten. Die dritte Möglichkeit ist die Integration in Regeleinrichtungen. Hier werden Kinder mit erhöhtem Förderbedarf in einem gewöhnlichen Kindergarten betreut und integriert.