Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge ist ein Zusammenschluss der Träger, die in Deutschland soziale Arbeit leisten. Das sind zum einen öffentliche Träger wie Bund, Länder und Gemeinden. Aber auch freie Träger gehören zu den Mitgliedern im Deutschen Verein – darunter zum Beispiel
Der Deutsche Verein leistet keine praktische soziale Arbeit, das heißt er betreibt keine Einrichtungen wie Kindertagesstätten oder Kindergärten. Diese Aufgaben übernehmen die Mitglieder des Vereins. Zu den Aufgaben des Deutschen Vereins selbst gehören unter anderem die Einflussnahme auf die Sozialpolitik, die Erarbeitung von Empfehlungen für die Praxis der Arbeit in den Mitgliedsverbänden und die Erstellung von Gutachten im Bereich des Sozialrechts. Darüber hinaus bietet der Deutsche Verein auch Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter aus dem sozialen Bereich an und gibt Veröffentlichungen rund um das Thema soziale Arbeit heraus.
Der Deutsche Verein versteht sich als eine Koordinationsstelle für alle Anliegen aus den Bereichen der Politik (Sozial-, Kinder-, Jugend- und Familienpolitik) und der sozialen Arbeit sowohl innerhalb Deutschlands als auch international. Der Verein selbst bezeichnet sich als ein „Instrument, um diese Interessen zusammenzufassen und Entwicklungsschritte durchzusetzen“.
Entstanden ist der Deutsche Verein bereits Ende des 19. Jahrhunderts in Berlin. Damals stand noch die Hilfe für Arme im Mittelpunkt. Mittlerweile umfasst das Aufgabenfeld der Mitgliedsverbände alle Bereich der sozialen Arbeit.